LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN TEPPICHE

 
 
Zahlung

10 Tage netto ab Rechnungsdatum.

Erfüllungsort

für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand (auch für Wechselklagen, Wandlungsklagen sowie Schadenersatzansprüche) ist ausschließlich Augsburg.

Lieferung

Verfügbarkeit der Ware, Lieferzeitüberschreitungen und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Die Lieferung erfolgt im Inland frei Haus, ab Bestellwert 300 €,  bei Auslandssendungen franko deutsche Grenze. 

Nachlieferungsfrist

Ist der Verkäufer mit einer Lieferung bei fest zugesagtem Termin in Verzug, so wird vom Käufer eine Nachlieferungsfrist von 60 Tagen bewilligt. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Will der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen, oder vom Vertrag zurücktreten, so  muss er dem Verkäufer schriftlich eine weitere Nachlieferungsfrist von 8 Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Betriebsstörungen durch Einwirkung höherer Gewalt, Streiks und Rohstoffmängel, auch der Vorlieferanten des Verkäufers, befreien von der Einhaltung der Lieferfrist.

Versand

erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und, soweit keine anderweitigen Versandvorschriften gegeben sind, nach bestem Ermessen ohne Gewähr auf dem billigsten Weg. Die Sendungen werden vom Verkäufer versichert, die Verpackung ist frei. Die Lieferung erfolgt im Inland frei Haus, bei Auslandssendungen franko deutsche Grenze.

Mängelrüge

Beanstandungen sind spätestens innerhalb zwei Wochen vom Empfänger der Ware schriftlich mitzuteilen.
Herstellungstechnisch bedingte Schwankungen von ±5% in der Teppichbreite oder von ±10% in der Teppichlänge bleiben vorbehalten. Kleine handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Qualitätsunterschiede, z.B. Abweichungen in Farbe, Gewicht, Ausrüstung oder Dessin, können nicht beanstandet werden.
Bei berechtigten Beanstandungen wird nur die betroffene Ware ersetzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere solche für entgangenen Gewinn oder sonstige Mangelfolgeschäden.
Vom Käufer falsch bestellte Ware wird nur in besonderen Ausnahmefällen zurückgenommen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung der gelieferten Ware, bei Zahlung in Akzepten und Kundenakzepten bis zur vollständigen Einlösung der Wechsel, behalten wir uns das erweiterte und verlängerte Eigentumsrecht vor. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm gewährten Sicherheiten auf Verlangen nach Wahl des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs veräußern oder weiterverarbeiten.
Für gültige Forderungen, die nach mehreren vergeblichen Mahnungen eingezogen werden müssen, wird vereinbart, daß der Schuldner alle Kosten des Forderungseinzuges einschließlich Rechtsanwaltshonorare und Verzugszinsen zu tragen hat.

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